Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg
aufrecht - entschieden - christlich

Unsere Satzung

 

Satzungsbeschluss der Mitgliederversammlung vom 8.11.2022 im Pfarrheim St.Rupert,  Königshammerstraße 56, 90469 Nürnberg zur Gründung der Pater-Rupert-Mayer Gemeinschaft Nürnberg (4 Blätter)
§ 1 Wesen und Zweck (Name und Sitz)
Die Zeit verlangt Einigung und Sammlung aller christlichen
Männer und Frauen, damit sie immer mehr zu Zeugen des Glaubens heranreifen, die ihr Leben nach Christus gestalten und als Apostel für seine Kirche wirken. Diesem Ziel dient die Pater-Rupert Mayer-Gemeinschaft Nürnberg mit ihren Mitgliedern.
Die Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg nimmt sich den Männerapostel Pater Rupert Mayer zum Vorbild und stellt sich unter den Schutz Mariens, der Patronin Bayerns und des heiligen Nikolaus von der Flü, des großen Friedensstifters.
Die Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg ist dem Landesverband kath. Männergemeinschaften in Bayern e.V. sowie der Diözesanarbeitsgemeinschaft für Männerarbeit im Erzbistum Bamberg angeschlossen und erkennt deren Satzungen als verbindlich an. Der Sitz der Gemeinschaft ist Leerstetter Straße 10, 90469 Nürnberg. Der Verein soll im Vereinsregister der Stadt Nürnberg eingetragen werden.
§ 2 Aufgaben und Veranstaltungen
Abs. I
Die Pater-Rupert-Mayer -Gemeinschaft Nürnberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar
religiöse Zwecke im Sinne steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung.
Die Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft hat den Zweck
1. Durch Wort und Schrift die Mitglieder in ihrem Bestreben
a) zur Pflege des gemeinsamen Betens
b) zur Vertiefung des religiösen Wissens zu fördern
c) zur Festigung des christlichen Familienlebens beizutragen
d) die Mitarbeit in der Pfarrgemeinde, in der Politik und im öffentlichen
Leben zu fördern
e) gemeinsame Anliegen der Christen in der Öffentlichkeit zu vertreten
Abs. II
Zur Erreichung der religiösen Zwecke dienen:
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1.Eine Hauptversammlung aller Mitglieder einmal im Jahr, wozu Einladung an alle Mitglieder ergehen soll.
2.Einkehrtage, Schulungskurse, Wallfahrten auch in Zusammenarbeit mit der
Diözesanarbeitsgemeinschaft im Erzbistum Bamberg e.V.
Abs. III
Der Verein ist selbstlos tägig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft
Der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg gehören als Mitglieder alle christlichen Frauen und Männer ab dem 16.Lebensjahr an, die ihren Beitritt schriftlich erklären, regelmäßig ihren Beitrag entrichten und die Ziele des Vereins anerkennen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt (mit schriftlicher Erklärung), Ausschluss oder Erlöschen des Vereins. Die Vorstandschaft der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg kann Mitglieder ausschließen, wenn sie sich der Mitgliedschaft unwürdig erweisen, z.B. durch Verstoß gegen die Grundsätze christlicher Werte oder gegen Ansehen und Interessen des Vereins.
Gegen den Beschluss ist Berufung an den Landesvorstand kath. Männergemeinschaften in Bayern e.V. möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit dem Ausscheiden erlischt jeder Anspruch an die Pater-Rupert-Mayer -Gemeinschaft Nürnberg.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg auf Vorschlag des Vorstands festgesetzt.
§ 5 Vorstandschaft, deren Amtsdauer, Entlastung und Wahlen.
Die Vorstandschaft der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg besteht aus dem/der Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern*innen, dem*r  Schriftführer*in  und dem Hauptkassier. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
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Die Vorstandschaft ernennt außerdem zwei Revisoren*innen, die aus dem Kreis der Mitglieder der Gemeinschaft ausgewählt werden müssen.
Mit Ausnahme des Präses werden die Mitglieder des Vorstands von der Mitgliederhauptversammlung auf drei Jahre gewählt.
Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt durch offene Abstimmung. Ein Präses wird von der Vorstandschaft durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ernannt und wird dadurch Mitglied der Vorstandschaft.
Nach Ablauf der Wahlperiode führt gegebenenfalls der Vorstand die Geschäfte bis zur nächsten Jahreshauptversammlung, bei der eine Neuwahl erfolgen muss, weiter.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds unter der Zeit hat der Vorstand das Recht der Zuwahl.
Eine außerordentliche Hauptversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen; er ist dazu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung schriftlich vorlegt; in diesem Fall ist die Hauptversammlung vom 1.Vorsitzenden innerhalb zweier Monate einzuberufen.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Die Einladungen zu den Hauptversammlungen der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg sind postalisch oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung bekanntzugeben.
2. Für alle Beschlussfassungen, welche auf Antrag eines Mitglieds erfolgen und auf Verlangen eines Mitglieds mit Stimmzetteln durchgeführt werden müssen, genügt einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Lediglich zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung der Pater-Rupert -Mayer- Gemeinschaft Nürnberg ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Alle Beschlüsse sind mit Angabe der Stimmenzahl schriftlich zu protokollieren und vom Protokollführer zu unterschreiben.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Pater-Rupert-Mayer-Gemeinschaft Nürnberg fließt das Vermögen der Stadtkirche zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für religiöse Zwecke zu.
Mitglieder des Vereins haben bei Ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Ansprüche gegen den Verein.